Medienmitteilung

Ambulante Versorgungssicherheit in Obwalden auch dank der Spitex Hiäsig und anderen Organisationen

Für alle Anbieter von Hilfe und Pflege zu Hause gilt ein einheitlicher Kostenteiler zwischen Kunden, Versicherer und Gemeinden gilt. Die Kunden zahlen somit unabhängig von der Organisation denselben Tarif für Pflegeleistungen und alle anerkannten Anbieter werden gleichermassen durch die Gemeinden unterstützt. Bei den kantonalen Beiträgen sieht es hingegen anders aus.

Das Obwaldner Gesundheitsgesetz regelt in Artikel 29 die kantonalen Beiträge an Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause. Darin ist vorgesehen, dass Organisationen leistungsorientierte Beiträge erhalten, welche mit allen Einwohnergemeinden gemeinsam eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben. Solche Organisationen verpflichten sich also zur Erbringung gewisser Leistungen und werden im Gegenzug pro geleisteter Pflegestunde finanziell unterstützt. Für bestimmte Einsätze ist diese Unterstützung notwendig. So können die Wegzeiten, also die Anfahrt der Mitarbeiter zum Einsatzort, nicht über die Tarife abgerechnet werden. Einsätze mit kurzer Dauer und/oder langer Anfahrt sind daher grundsätzlich nicht wirtschaftlich. Mit den Leistungsvereinbarungen wird sichergestellt, dass solche Einsätze trotzdem erbracht werden können.

Die Obwaldner Einwohnergemeinden haben gemäss unseren Informationen einzig mit der Spitex Obwalden eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Wenn das SSD in seiner Stellungsnahme davon spricht, dass die Versorgungssicherheit in der ambulanten Pflege dank weiterer Personen und Organisationen neben der Spitex Obwalden gewährleistet ist, liegt dies nicht daran, dass die Gemeinden bewusst gleichermassen mit unterschiedlichen Akteuren zusammenarbeiten. Vielmehr ist es dem freiwilligen Engagement der Organisationen zu verdanken, die durch keine Vereinbarungen an die Erbringung von Pflegedienstleistungen gebunden sind. Auch die Spitex Hiäsig führt viele Kurzeinsätze durch, die sich finanziell nicht rechnen. Da es jedoch einem grossen Bedürfnis entspricht, versuchen wir diesem im Rahmen unserer Möglichkeiten gerecht zu werden.

Wir haben beschlossen, eine gemeinsame Leistungsvereinbarung mit den Obwaldner Einwohnergemeinden anzustreben. Wir sind dazu mit der Interkommunalen Gesundheitskommission Obwalden in Kontakt getreten und hoffen, mit unserem Anliegen auf offene Ohren zu stossen. Wir denken es wäre gut, verschiedene starke Anbieter der Hilfe und Pflege zu Hause zu haben.

Für Rückfragen: Hedi Wallimann, Geschäftsführerin, 079 946 63 47

24.01.2024 | zurück
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